„Eine Überemotionalität oder gar ausländerfeindliche Gesinnung“ sei nicht zu erkennen. So heißt es in einem Beschluss dreier Richterkollegen vom 24. Mai, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Es sei auch kein Problem, heißt es in dem Beschluss weiter, dass Richter Scheffer im Jahr 2019 für die AfD einen Sitz im sächsischen Landeswahlausschuss wahrgenommen habe. Es gebe keine „objektiven Gründe“, an seiner „Unparteilichkeit“ zu zweifeln. Einen „Anschein der Befangenheit“ gebe es nicht – offenbar selbst dann nicht, wenn er die Flüchtlingspolitik von heute mit den Methoden des DDR-Regimes vergleicht. Ob Richter Scheffer selbst ein Parteibuch der AfD hat, ist unbekannt.
So darf der Jurist in Sachsen weiter über Asylfälle entscheiden. Wieder einmal Sachsen:…(SZ 13.6.2023)
Solange Richter faschistisches Verhalten, von anderen Richtern geschützt, seit Jahren und ungerührt begehen dürfen, solange ist von einer Balance gegen jede Art von „Extremismus“ keine Rede…UND DESHALB sollte man sich nicht in die Rechts-Links-Ornamentik einlassen, die einander nicht wie die Rahmen eines gesellschaftlichen Bildes gegenüberstehen. Es handelt sich NICHT UM BEGRIFFE; sondern um Worte, hinter denen sich Gewalt und eine Verachtung der Demokratie verbirgt. Wobei das Verbergen ja vielen Richtern Spaß macht, wenn sie selbst hinter dem Vorhang Bündnisse schließen, und sei es nur aus Überzeugung.