Deutsche Juristen

Man liest:

Landgericht Frankfurt: Kuwait Airways muss keine Israelis befördern …

http://www.zeit.de › Gesellschaft

16.11.2017 – Er hatte geklagt, weil die Fluggesellschaft sein Ticket für einen Flug von Frankfurt nach Bangkok storniert hatte, nachdem sie von der Nationalität des Kunden erfahren hatte. Die Fluggesellschaft verwies auf kuwaitische Gesetze, die einen Vertragsabschluss mit israelischen Staatsbürgern verbieten.

und weiter:

Pegida Sächsische Justiz erlaubt den Verkauf von Galgen für Merkel und Gabriel

Gebastelte Galgen bei der Pegida-Demonstration am 12.Oktober 2015 in Dresden.
  • Im Erzgebirge hat ein Mann Nachbildungen des Galgens, der auf einer Pegida-Demonstration zu sehen war, zum Kauf angeboten.
  • Die Staatsanwalschaft Chemnitz hat daran nichts auszusetzen: den Tatbestand der Volksverhetzung oder Aufforderung zu einer Straftat sieht sie nicht gegeben.
  • In der Begründung, die der SZ vorliegt, heißt es: Die Galgen seien Kunst und hätten eine vieldeutige Botschaft:

Das Frankfurter Gericht urteilt nach der gefühllosen Pragmatik der Eigentumsrechte und hat keinen Sinn für die politische Wirklichkeit. Der sächsische Staatsanwalt ist ein Straftäter. Gerade dass er die Kunstfreiheit ins Spiel bringt, zeigt, dass er die Schändlichkeit seiner Argumente kalkuliert einsetzt. Nun sind ja AfD und CDU in Sachsen nicht weit auseinander, aber die Justiz ist nur in Ausnahmefällen offen faschistisch. In diesem Fall zum Beispiel.

Das beginnt beim Vorspiel: Dass nicht alle Pegidisten, die Merkel und Gabriel töten wollten, symbolisch, „in effigie“ hieß das in der Inquisition, sofort verhaftet wurden, ist der erste Skandal. Wer in Sachsen motzt, wird bestraft, wer das Volk verhetzt und zu Straftaten auffordert, wird beschützt. Das Spiegelargument gilt nicht, weil Demokraten so etwas nicht machen, z.B. Herrn Tillich symbolisch teeren, federn oder dem Waterboarding zuführen, – aber täten sie dennoch: so schnell, wie die Täter in Bautzen wären, könnte man gar nicht eine Pressemeldung verfassen. Der nächste Skandal ist, dass die Staatsanwälte, die das zu verantworten haben, nicht sofort suspendiert wurden. Unabhängigkeit der Justiz ist hier nicht gegeben, sondern eben eine Straftat, zumal diese Staatsanwälte mit in effigie-Argument ihre Einstellung begründen: die Nazis wollten Merkel und Gabriel ja gar nicht wirklich töten, sondern nur symbolisch. Der weitere Skandal aber ist sehr kompliziert und reizt mich vielleicht deshalb.

Es gibt eine ganze Reihe von Künstlern, die Nazisymbole und ähnliches in ihre Kunst einbauen, v.a. in Performances, und sich gegen strafrechtliche Verfolgung meist erfolgreich wehren. Aber, das geht natürlich nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt werden:  Kunst darf nicht nur behauptet werden, also nicht von oben als solche deklariert werden; und der Kontext muss stimmen, d.h. er muss einem reflektierenden Beobachter oder der aufmerksamen Öffentlichkeit verständlich sein.

Was haben die beiden Skandale gemeinsam: es handelt sich um zwei Ausprägungen der politischen Ökonomie. Kuwait möchte man als Handelspartner nicht vergrätzen, und wenn Kuwait keine Israelis befördern lässt, kuscht die deutsche Justiz. Muss sie nicht, aber sie kann. Sachsen möchte seine perversen Landesbürger nicht vergrätzen, die Gewerbefreiheit und der Kunstbegriff eines vielleicht etwas unterbelichteten Staatsanwalts (?Staatsanwalts?) zählern mehr als Menschhenwürde (Art. 1 GG) und die Einschränkungen von Art 5 (Treue zur Verfassung).

Man sollte diesen Juristen den Roland Freisler Orden am Bande verleihen und lebenslanges Warterecht am Frankfurter Flughafen.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s