Spahn = Seehofer –> der Kampf gegen den Rechtsstaat

Man liest „es ist im Grunde ein unfassbarer Vorgang: Da gibt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das besagt, dass Schwerstkranken in unerträglichen Leidenssituationen der Erwerb tödlich wirkender Medikamente erlaubt werden soll. Doch das zuständige Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte weist reihenweise Anträge Schwerstkranker ab – und zwar auf persönliche Weisung von Gesundheitsminister Jens Spahn. Dem Tagesspiegel liegen Regierungsdokumente vor, die das belegen, darunter eine handschriftliche Notiz von Spahn. Im Ergebnis sind 93 von 123 vorliegenden Anträgen bereits abgelehnt worden. 22 Antragsteller sind in der Wartezeit verstorben, der Rest der Anträge wird wohl demnächst abgelehnt. Von Einzelfallprüfung kann also kaum die Rede sein. Dass Spahn die Sterbehilfe so verhindert, geschieht aus Überzeugung – keine Frage. Doch dass der Minister damit ein höchstrichterliches Urteil unterläuft, ist bedenklich. In einem Rechtsstaat geht Recht schließlich vor Überzeugung“. (Tagesspiegel online 19.2.2019)

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Deportationsminister Horst Seehofer, „christllich-sozialer“ Angstblütler und Innenminister einer apathischen und in wichtigen Fragen uneinigen Koalition, hat wieder abgeschoben; heute Nacht, Afghanen nach Kabul. Das ist aktive Sterbehilfe, allerdings ohne Antrag der Opfer. Er glaubt, unterstützt von ein paar charakterlich schwachen „Innenministern“, allmählich stumpfe die öffentliche Aufmerksamkeit zu diesen potenziellen Tötungsakten ab. Ob Herr Seehofer heimtückisch, absichtsvoll, besonders grausam handelt, ist bei seinem Geistes- und Seelenzustand egal. Er schickt Menschen in den Tod. Dass seine durchaus unfähigen Mitarbeiter im Innenministerium das Schicksal der Deportierten nicht nachverfolgen können, verwundert nicht.

Dem Gesundheitsminister kann man nur schwerste Schmerzen und weiterhin eingeschränkte Wahrnehmung von Recht und Moral wünschen, man kann das, aber man soll es nicht: Gleiches mit Gleichem vergelten, geht eben im Rechtsstaat auch nicht.

Dem Deportationsminister kann man nur wünschen, er möge seine Opfer mit in die Todesgefahr begleiten. Er muss ja nicht gleich sterben, aber ihn in Gefahr zu bringen kann ein Weg sein, ihn und die Regierung zur Vernunft zu bringen.

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Natürlich können wir deutsche Staatsbürger, sofern sie in Terror und politischen bzw. religiösen aktiv sind, sofort zurückholen und dann hier dem zitierten Rechtsstaat zuführen, einschließlich der Würdigung ihrer Distanzierung von ihrem gewaltsamen Vorgehen (schützt ja nicht vor Strafe).  Und das ist die Brücke zu den Abgeschobenen: wenn sie wirklich Straftäter sind oder nachgewiesene Gefährder, dann gilt auch für sie der Rechtsstaat und nicht die öffentliche Meinung oder das Volksbewusstsein.

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Vertrauen wir nicht mehr auf diesen Rechtsstaat? Räumen wir den Spahns, Seehofers und Konsorten ein Trumpoides Rechtsverständnis ein? Das ist keine triviale Frage. Bei den Straftätern aus Afghanistan und anderen Fluchtausgangsländern ist es ja wirklich fragwürdig, ob man d-ie auch bei uns „behalten“ solle, sozusagen ein „Belonging aus übergeordneten rechtlichen Grünen (Asylrecht)“.

Aber wir können uns die Menschen doch nicht aussuchen. Ich hatte aus anderem, vergleichbaren Anlass darauf hingewiesen, dass Überlebende der Shoah nicht automatisch besser und moralisch seien als ehemalige Täter usw. (was von eben diesen bzw. ihren geläuterten Nachfolgern geradezu penetrant verlangt wird.“gerade die müssten doch wissen…“). Wenn einer verfolgt wird und sich auf das Asylrecht bezieht, muss er deshalb kein guter Mensch im Sinne einer konstruierten Grenzlinie zwischen normalen Guten, also Staatsbürgern, Deutschen, Christen etc. sein. Wenn einer nicht verfolgt wird, sondern keine Zukunft hat und fast verhungert, gilt das Gleiche.

Wer leben möchte, möchte gut leben. Das ist ein Menschenrecht.

Wer nicht mehr leben möchte, möchte als Mensch, d.h. würdig sterben. Und aus Selbstbestimmung.

Beides wünschen wir diesen unsäglichen Typen in unserer Regierung.

 

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