https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Notstandsgesetze (da kann man reinschauen und dann viel und gute Literatur dazu lesen. Auch den Gesetzesentwurf des BMI zum Verfassungsschutz: http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/269874/notstandsgesetze ; ich gebe keine Fachliteratur an, weil ich hier keinen Bias hineinbringen will).
Noch lebt der angstblühende Seehofer, und noch leben seine Gefolgsleute, Dienstboten, Heimatschänder, Unterinnenminister, Verfassungsverletzer, noch leben sie, und wir sollten ihnen weder ein zu kurzes noch ein zu langes Leben wünschen. Nichts wäre schlimmer, als diesen Feinden unserer freien Gesellschaft auch noch Martyrium oder gar unglückliche Abendzeit ihres Erdenwallens an den Hals zu wünschen. Sie sollen leben und erleben, was sie anrichten.
Erinnert euch an die Notstandsgesetze. Seit 1968 haben wir eine Notstandsverfassung, die uns Einschränkung von Grundrechten, Freizügigkeit, auch erlaubte Verletzung von Post- und Fernmeldegeheimnis (gibt’s so etwas noch?) und den für mich und uns alle sehr guten Artikel 20 (4) – das Widerstandsrecht – des Grundgesetzes mit sich brachte. Es war eine Zeit des verbalen Widerstands, der APO, und einer sehr verkürzten Beschwörung des Weiterlebens der Bleichen Mutter, die 1945 nicht genug Freiheit und Vernunft bekommen hatte.
Der Innenmenister und Heimatminister Seehofer bastelt unentwegt an verlängerten Notstandsgesetzen, die teilweise wirklich viel schlimmer sind als die damaligen GG Änderungen, und er organisiert die Unmenschlichkeit im Namen der Sicherheit; zuletzt mit Entwürfen für den Verfassungsschutz, der alles dürfen wird, was die Polizei vielleicht schon darf und auch nicht tun soll. (Wichtig: dass es bei Seehofer fast immer gegen Ausländer, Flüchtlinge, gegen die Ärmsten der Armen geht, soll nicht verschleiern, dass sich die EU mit ihrer Regelung der Außengrenzen, diese Woche: Rückzug aus dem Mittelmeer, Überlassen der Flüchtlinge der grauenvollen lybischen Küstenwache, auch schlecht verhält. Aber hier geht es einmal um uns, die wir so gern moralisch den andern zeigen, wie unmenschlich sie sein können…).
Caveat und Vorsicht: auch danach wird der Verfassungsschutz keine geheime Staatspolizei sei, ich kürze das auch nicht ironisch ab, aber der VfS wird wie immer versuchen geheim zu arbeiten, er ist eine Staatsagentur und er wird nach Seehofers willen wie eine Polizei agieren (was er nun partout nicht darf). Vergleiche müssen sein, die helfen auch Situationen zu relativieren. Und noch etwas, das mich nicht vor dem Staatsanwalt, aber vor hate-speech-Detektiven schützt: Seehofer ist zwar (unzweifelhaft) ein Mensch, sein Name ist aber auch eine Chiffre für eine Politik, die ein gutes System von Innen unterminiert. (Wenn die Nazis von der AfD das System kritisieren, dann verteidigen wir Demokraten das System vor allem, weil es eine Demokratie und eine Republik und die ersten 20 Verfassungsartikel, mit all ihren Scharten und Narben, ermöglicht). So gesehen ist Seehofer ein Brandstifter, und seine Partei und die GroKo, aber auch der Clan der Sicherheitshysteriker sind die Biedermänner. Er möchte dem Verfassungsschutz erlauben, weiterhin nicht nur als Vorfeldorganisation der Rechtsextremen (NSU) weiter zu wursteln, sondern auch Kinder auszuforschen, zu überwachen, ihre Gefährlichkeit zu benutzen, um Gefährder zu erzeugen, die man dann, im besten Fall für das BMI, auch deportieren kann. Das geht gegen Herrn S. persönlich, aber auch gegen sein staatsgefährdendes Subsystem, das mit Sicherheit argumentiert, und die Gewalt vorbereitet. Er soll da gar nicht beleidigt sein, wenn er seine Kompanie an Schreibtischtätern im BMI und in manchen Ländern (Bayerns Hermann u.a.) in der Pflicht sieht. (Ein Zuträger sagt, er meinte mit diesem Passus, dass der VfS auch deutsche Kinder, ja seine, Seehofers Kinder und andere bayrische Jungens endlich wird überwachen dürfen, ich habs nicht geglaubt, der 1. April ist erst übermorgen). Und dann die Strafbarkeit der Mitteilung von Deportationsabsichten der Bundesregierung gegen „Ausreisepflichtige“. Ich verstehe ja, dass man einige Menschen (weniger als 2% aller Asylsuchenden, Geduldeten, Schutzsuchenden) mit guten Gründen ausweisen soll. ABER ich verstehe, angesichts der Praxis von Polizei und Staatsschutz, und den Hetzreden von BAMF-Sommer, nicht, dass man hier mit dem Gewaltstaat anstatt mit dem Rechtsstaat droht. Wenn Flüchtlingskinder mit brutaler Gewalt aus der Berufsschulklasse gezerrt und misshandelt wie Verbrecher in den Deportationsflug verbracht werden, dann ist allen Beteiligten der Grund, warum sie in Deutschland sind, gleichgültig. Dann sind sie eben die Erben der Bleichen Mutter. Solche Kinder und Jugendliche müssen wir schützen, wer das „Wir“ ist und „wie“, muss ich hier nicht sagen. Aber Art. 1 GG gilt noch mehr als jede BMI-Order. Man darf sich einiges einfallen lassen, um Seehofer und seine Truppe vom System, das wir gerne Heimat nennen würden, abzusetzen. Wer den Notstand ausruft, um ihn bekämpfen zu können, kommt mir vor wie der Krankenpfleger, der aus Mitleid kranke Patienten rettet, nachdem er ihnen einen meist tödliche Spritze gesetzt hat; wie Trump, der eine Mauer gegen das Nichts errichtet (Notstand), wer manichäisch Gefährder erfindet, um sie durch Rechtsverstöße zu widerlegen.
(Wer Unrecht tut, kann in einem deutschen Gefängnis besser zum Recht zurückkehren, als ein abgeschobener Gewalttäter, der zurückkehrt, nicht heimkehrt!, um sich zu rächen).
Wir haben 1968 gelernt, wie auch massiver Protest oft an der falschen Stelle ansetzt. Das ist die Hausaufgabe für Verfassungsschützer, den Lernerfolg zu analysieren. Dann muss niemand den Verein fürchten.