Zensur oder: da kommt noch mehr.

Zensur und Politische Korrektheit – Benehmt euch schlecht!

So eine Überschrift würde schon Wasser auf die Mühlen derer sein, die die Verrohung der Sprache schon in der Verwendung dieser Begriffe orten.

Die Begriffshoheit über die political correctness changiert seit Jahrzehnten zwischen linken und rechten Außenpositionen. Zur Zeit macht sie sich die AfD zunutze, es ist  nicht lange her, dass eher die politische Linke und autonome Kommunikatoren sich über die PC beklagten. Wäre nicht weiter schlimm, weil man ja jenseits der PC bei uns öffentlich auftreten kann und die Meinungsfreiheit jedenfalls hier weit besser entwickelt ist als in anderen Ländern.

Zur Zeit wird das Thema hochgekocht. An falschen  Ereignissen, und in unzulässig verkürzter, oft taktischer Weise.

Zunächst: Meinungsfreiheit heißt nicht, dass jeder Mensch zu jeder Zeit an jedem Ort vor einem ausgewählten oder zufälligen Publikum reden oder präsentieren darf. Im  konkreten Fall ging es um eine Die Raum/Zeit-Koordinate ist in diesem Fall wichtiger als die rechts-links Koordinate oder PC.  Im konkreten Fall ging es um eine Universität. Natürlich ist es unzulässig, eine Lehrperson am Vortrag ihres Lehrprogramms zu hindern, egal, wie nahe stehend, widerlich, oder fachlich inkompetent oder kompetent diese Person ist. Die Meinungsfreit wird u.a. durch die Befugnis zu lehren hergestellt (Natürlich kann man in einer Lehrveranstaltung protestieren oder sie explizit gutheißen, aber immer im Rahmen der Tatsache, dass hier ein Mensch autorisiert ist, seine Meinung zu äußern – wobei die Grenzen des im Rahmen der Wissenschaft sagbaren unsagbar weit sind…übrigens, für meine linken studentischen Freunde: so argumentiert ihr seit 100 Jahren für das politische Mandat der Studierendenvertretung, nur so nebenbei). Das heißt natürlich nicht, dass Lehrende sagen können, was sie wollen und vor institutioneller Kritik geschützt sind, bzw. wegen ihrer Aussagen nicht in juristische und politische Haftung genommen werden können.

Seit dem Beginn meiner politischen Sozialisation war und ist diese Freiheit eines meiner Hauptthemen, bis hin zu meinen Erfahrungen mit wissenschaftlichen Aussagen bei der Exekutive der derzeitigen Politik.

Die Demonstration gegen einen Hochschullehrer – öffentlich, nachvollziehbar – muss sein können. In Österreich, ich war noch Gymnasiast, gab es die Affäre Borodajkewicz: https://en.wikipedia.org/wiki/Taras_Borodajkewycz (26.6.2019). Sie hat zu eben dieser Sozialisation beigetragen und auch gezeigt,  wer wie agieren kann, u.a. der spätere Bundespräsident Heinz Fischer und der spätere Finanzminister , Ferrdinand Lacina.Mit beiden war/bin ich befreundet.

„1962, Heinz Fischer, former President of Austria, attacked Borodajkewycz in a journal article over remarks made during a lecture, which he reported based on a fellow-student’s class notes. Since he did not want to identify the student (Ferdinand Lacina, later Austrian minister of finance, who had not graduated yet and might not have been able to do so had he been revealed), Fischer was successfully sued by Borodajkewycz for defamation, and had to pay a fine. Borodajkewycz felt encouraged by the verdict and disclosed his views more openly in his lectures from that time onwards.

The 1965 scandal

In March 1965, student groups, former resistance members, and unions organized a demonstration to call for Borodajkewycz’s removal. The demonstration clashed with a countermarch organized by the Ring Freiheitlicher Studenten, the student organization of the Freedom Party of Austria. Ernst Kirchweger, a former resistance member and concentration camp survivor, who was watching the demonstrations but not participating himself, was seriously injured by a right-wing demonstrator. He died some days after the demonstration, becoming the first political death of the Second Republic.

In April 1965, the defamation trial against Fischer was reopened, and he was acquitted on the basis of a testimony by Lacina, who had graduated in the meantime. An appeal by Borodajkewicz was rejected. Another lawsuit attempted to implicate Borodajkewicz in Kirchweger’s death, but he was exonerated.

Ultimately, Borodajkewycz was forced to take early retirement (with full salary), despite strong efforts by the minister of education, Theodor Piffl-Percevic, to defend him. During the following years, he continued to publish articles in right-wing journals.” (aus dem obigen)

Dies war der Anfang meiner eigenen Auseinandersetzung um die Meinungsfreiheit.  Bei Piffl saß ich als studentisches Mitglied später in der Hochschulreformkommission; Allmählich wurden die sehr konservativen Universitäten für die kontroverse öffentliche Debatte, übrigens auch für ihre satirische Variante, geöffnet. Und es war keineswegs eine linke oder studentische Domäne.

ABER:  es gab damals wie heute eine effektive Zensur, auch in der Wissenschaft, was in einer Lehrveranstaltung sagbar war und ist, wenn man die Veranstaltung oder nur ein Argument zu Ende führen möchte.

Ich erinnere mich wieder persönlich: als beständiger und aktiver Kritiker der RAF hatte ich einmal in einem Seminar über die pädagogischen Ansichten von Holger Meins gesprochen, eher analytisch, aber nicht die RAF in seine Gedanken projizierend. Das wurde in einer Prüfung so wiedergegeben, und der Mitprüfende, ein Schulrat, stellte mich peinlich zur Rede…

Wenn jetzt Lucke und de Maizière nicht reden können, weil sie von Studierenden daran gehindert werden, ist das falsch (nicht skandalös, zu gewöhnlich). Zu einfach macht es sich die Satire, die den zensierenden Studierenden einfach politische Blödheit und Grobheit vorwirft, wie Stefan Kuzmany im SPIEGEL 44/2019 „Das Recht der Lauteren“. Denn eigentlich könnte man die Meinungsbildung selbst bei extremen Ansichten extremer VertreterInnen getrost der kritischen Zuhörerschaft anvertrauen, wenn nicht, ja, wenn nicht die fatale Verführungskunst derer da wäre, die man zuerst nicht für voll nimmt (Rechte sind blöde), um dann aus dem Kontext gerissene Thesen doch für anerkennenswert zu halten oder in ihnen die Wiedergänger des Bösen zu erkennen.

Falsch war es auch, den Tierrechtler, Humanisten und kontroversen Philosophen Peter Singer, nicht sprechen zulassen (2015 und später) https://www.welt.de/politik/deutschland/article141455268/So-begruendet-Peter-Singer-Toetung-behinderter-Babys.html (26.10.2019); richtig ist es, ihn oder andere vor Ort, öffentlich und wenn es sein muss, mit scharfen Worten für dier Auffassung zu behinderten Kindern zu kritisieren, nicht aber, ausdrücklich für den Rahmen seiner Philosophie und Ethik. Bei Lucke wäre mir in der Wirtschaftsvorlesung weniger als bei de Maizière eingefallen, dafür hätte ich in Lucke in einer politischen Veranstaltung härter angegriffen, als dies in den späteren Auseinandersetzungen mit der AfD geschieht.

Worum es mir geht, kann man am Handke Nobelpreis ebenso studieren. Ein großartiger Schriftsteller, ich meine das, und er hätte den Nobelpreis nicht bekommen dürfen, weil er selbst die Trennlinie zwischen unsagbaren politischen Äußerungen und der Literarisierung von Zeitumständen nicht deutlich gemacht hatte, wo zu ihm jede Gelegenheit geboten wäre.

Die Freiheit der Wissenschaft hat andere Redefreiheiten als die der Kunst. Kunst kann sich durch sich selbst und den Kontext legitimieren. Wissenschaft muss sich aus sich selbst ausweisen, was Forschungsgegenstand, Methode, Ergebnis und Konsequenzen betrifft. Alle vier können kritisiert und abgewehrt werden, aber nicht pauschal in den moralischen Diskurs überführt werden, oder in den politischen. Die Hochschule ist jener republikanische Ort, an dem diese Rechtfertigung und das Sagen von Wahrheit – beide – stattfinden müssen, und zwar auch dann, wenn sich andere Menschen durch das Gesagte angegriffen oder beleidigt fühlen. Hier ist das Recht (juristisch, logisch und sachlich) immer bei der Wissenschaft, allenfalls gibt es Kompromisslinien bei der Ausdrucksform).

Bei Lucke geht es um eine Lehrveranstaltung. Das ist etwas anderes als ein Vortrag, der außerhalb des Curriculums von KollegInnen eingeladen wurde, oder noch anders, von Außen – ggf. bezahlt – innerhalb der akademischen Örtlichkeit angemeldet und gehalten wird. Wenn der Hausherr (Präsident, Rektor etc.) das verhindert, mag es politisch oder moralisch falsch sein, ist aber juristisch statthaft. Es gibt kein Recht als Nichtmitglied einer Hochschule in ihr zu reden, aber es kann gute und beste Gründe dafür geben, und das Vortragsereignis ist auszuhandeln. Wird auch meist so gemacht.

Wie es in den USA zugeht, wenn zB. der Präsident an einem Black College sprechen möchte: https://news.yahoo.com/in-trump-pitch-at-black-college-its-students-were-largely-absent-225444175.html?.tsrc=daily_mail&uh_test=1_04 (26.10.2019)

Vorhersehbare Gewalt ist ein Risiko, das man durch Auftrittsverbot vermeiden kann; antizipierte, aber nicht begründete Gewaltvorhersage ist oft eine Ausrede.

Um diese Ausrede geht es mir: politische und ideologische Kritik oder Gegenposition mit dem Gewaltrisiko zugleich zu überhöhen und zu verschieben. Und da ist mir lieber, ich höre einen wissenschaftlichen Gegner oder einen politischen Feind, auch den gibt es, als dass ich ihn durch seine Verhinderer kennen lerne. Kenne ich diesen Feind, kann es sein, dass ich auch versuche ihn fern zu halten.

Und hier beginnt die Diskussion um Zensur und politische Korrektheit.

 

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