Keine Opferstatus für die AfD!

Ein Gedanke zu “Keine Opferstatus für die AfD!

  1. wg „abschiebungen“/“rückführungen“ vs. „rückkehr“:
    die meisten medien, die gestern über die jüngste abschiebung nach afghanistan berichteten, sprachen richtig über eine solche. leider aber verwendete ausgerechnet die ARD (also das medium mit einer der größten reichweiten) in einem tagesschau-background (hier: https://www.tagesschau.de/ausland/abschiebeflug-afghanistan-101.html) beides synonym, schon in der überschrift „Abschiebeflug nach Kabul: Das Leid der Rückkehrer“. das ist natürlich falsch und verharmlosend. rückkehrer wären solche (die es auch gibt), die freiwillig gehen.
    unterpunkt: nicht alle freiwilligen rückkehrer gehen freiwillig, sondern unter dem von unseren regierungsbehörden bewusst geschaffenen umständen: falschdarstellung als quasi-wirtschaftsflüchtlinge (weil afghanistan teilweise ja „scher genug“ zum abschieben sei); ausschluss von integrationsmaßnahmen; versauern in hangar- und anderen massenunterkünften, in denen die wenigen, die jobs ergattern, kaum ruhe finden, weil die frustrierten nebenan stämdig lärm veranstalten; oft vergebliche suche nach eigenem wohnraum, u.a. weil aufenthaltsfristen so kurz gehalten werden, dass kaum ein vermieter gewillt ist, an sie zu vermieten.
    auch die (zu) kurze darstellung dort der IOM-beratung und der von der Bundesregierung „in bestimmten Fällen… gewährt[en]… sogenannte Wiedereingliederungshilfen für Rückkehrer aus Deutschland“ ist eben das: zu kurz und damit zu positiv. sie richten sich v.a. an die sog. freiwilligen rückkehrer; abgeschobene können, wo weit ich weiß, nur beihilfe zu unterbringung und evtl „geschäftsgründung“ beantragen. aber mir ist kein fall bekannt, wo das von einem abgeschobenen in anspruch genommen wurde – oder genommen werden konnte. (die beihilfen sollen ja gerade „freiwillige“ rückkehr inspirieren, bevor man mit nur mit einem 50-euro-schein in der tasche – wenn man glück hat – in kabul abgesetzt wird.
    eine reihe von erfahrungsberichten zeigt, dass der zugang (schon physisch) zum zuständigen büro in kabul schwierig, die bürokratischen hürden für beihilfen zu hoch und die summen insgesamt zu gering sind. selbst für die „freiwilligen“ rückkehrer.
    die bundesregierung scheint auch selbst im fall der „freiwilligen“ nicht nachzuvollziehen, wie es mit ihnen weiterging.(mir sind jedenfalls keine statistiken bekannt.) hier wäre auskunft erforderlich. selbst
    „freiwillige“ rückkehr ist also zu schlecht vorbereitet und nicht darauf angelegt, wirkliche re-integration im herkunftsland zu betreiben. siehe hier (https://mediendienst-integration.de/artikel/wie-die-rueckkehr-gelingen-kann.html): „wenn Flüchtlinge zu früh, überstürzt und unvorbereitet in ihre alte Heimat zurückgeschickt werden …verbrauchen Rückkehrer in kurzer Zeit ihr angespartes oder ausgezahltes Anfangskapital, ohne sich damit ein neues Leben aufbauen zu können“
    zudem, michael, wäre mal ein detaillierter gesonderter beitrag zum thema „straftäter“/“schwere straftaten“ als begründung für abschiebungen nötig.
    salam/schalom

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