Ein seltsamer Titel, ich weiß. Ich habe in diesem Blog immer wieder zu verschiedenen Formen des Widerstands aufgerufen oder von ihnen abgeraten. Das Risiko des wahr Sagens besteht und kann sehr groß sein, und das Rsiko, dass die Verstümmelung von Wahrheit zum staatlichen, rechtlichen, oft moralischen Prinzip, oder zu einem Urteil wird, ist ebenso groß. Dass sich die Beschädigung von Personen und der Gesellschaft hinter den ganz großen Begriffen wie Freiheit versteckt, ist geradezu ein Prinzip der Gewalt. Wenn sich diese Gewalt hinter einer wichtigen Instanz unserer staatlich verfassten Gesellschaft versteckt, hinter der Justiz, dann ist das gefährlich. Für uns, für jede(n) Einzelne(n), für alle. Gewalttätige Urteile sind keine Ausrutscherm, sondern ein für viele fast unvermeidliche Begleiterscheinung eines eigentlich ganz ordentlichen Systems von Gewaltenteilung und Rechtsstaat. Für mich nicht: sie sind Anzeichen einer Erosion, die nur selten so bizarr wie im Fall Gewalt gegen Künast anzutreffen ist. Gewalt im Einzelfall lenkt auch ab von der Gewalt im allgemeinen gesellschaftlichen Gefüge.
Eigentlich ist ein Wort, das selbst seine Tücken hat. Eigentlich möchte man zur Blödheit des Bundeskabinetts mit seinen Klima-Katastrophen-Beschlüssen und den Folgen für die demokratischen und republikanischen Staatsbürgerinnen ausführlich und genau Stellung nehmen. Eigentlich möchte man zu gerade wieder erneuerten und erschreckenden Beobachtungen zu Gletscherschwund und absehbaren endgültigen Verstümmelungen von Landschaft und Sozialstruktur Stellung nehmen (was am Beispiel einiger Wochen in Südtirol ohne Pathos, eher resigniert möglich ist); eigentlich möchte man aber auch zurückkehren zu den Friedens- und Konfliktpolitiken, die auch den Rahmen für Finis terrae in diesem Blog geben. Eigentlich möchte man den Jargon der Eigentlichkeit[1] nicht anreichern, aber dann lese ich:
In einem Land, in dem man „nichts mehr sagen darf“, sind laut Berliner Landesgericht folgende Äußerungen gegenüber der Grünen-Politikerin Renate Künast erlaubt: Drecksfotze / Stück Scheiße / Schlampe / Sondermüll / Geisteskranke / Knatter sie doch mal so richtig durch, bis sie wieder normal wird / vielleicht als Kind ein wenig zu viel ge… Sie bewegen sich „haarscharf an der Grenze des noch Hinnehmbaren“, werden als „zulässige Meinungsäußerungen“, „mit dem Stilmittel der Polemik geäußerte Kritik“, „überspitzt, aber nicht unzulässig“ und „Auseinandersetzung in der Sache“ gewertet (mehr zu Fall & Begründung hier). Gegen den Beschluss will die Politikerin Beschwerde einreichen.
„Man darf das nicht so stehen lassen“, sagte Renate Künast dem Checkpoint am Donnerstagabend. „Es geht hier um den Kern unserer Demokratie und darum, wie mit Menschen umgegangen werden darf, die sich öffentlich engagieren.“ Ziel der Hetzer sei eine systematische Sprachverschiebung, sagte Künast. „Wenn man Dinge nur oft genug sagt, glauben die Leute sie irgendwann, auch wenn sie vollkommen falsch sind. Genau darauf setzen die Rechten.“ Die Politikerin will, wenn nötig, bis vor den Bundesgerichtshof ziehen. „Es wird Zeit, dass sich die höchstrichterliche Rechtsprechung mit der Frage auseinandersetzt, was gesagt werden darf und wo Grenzen zu ziehen sind.“ Grenzen, die vielleicht längst überschritten wurden.
Tagesspiegel Online 20.9.19
Es haben sich auch schon andere über die Blödsinnigkeit der beiden Richterinnen und des Richters am Landgericht Berlin aufgeregt. Man muss diesen schrecklichen Juristen nicht gleich alle bösen Absichten der ewig-gestrigen Abkömmlige der deutschen Nationaljustiz unterstellen, die trauen sich nur nicht zu sagen, wo und unter welchen Umstände es Grenzen der Meinungsäußerung geben muss. Es muss sie geben und man sollte gegen sie im konkreten Fall ankämpfen können, nicht so wie hier: keine Grenze setzen und sich dann über die Folgen der Freizügigkeit von Hass und Diffamierung wundern (wenn deutsche Richter sich wundern können…). Frau Künast ist keine Nebenperson der deutschen Politik. Sie muss unterstützt werden in ihrem Revisionsverfahren, aber man muss auch der liederlichen Fraktion der Justiz auf die Finger und aufs Maul schauen. Dazu im Tagesspiegel vom 28.9.2019: siehe Anhang:
- Was die andern Themen angeht, geht es darum, nicht etwas eigentlich zu sagen und zu tun, sondern es zu sagen und zu handeln.
Die beiden Bereiche hängen zusammen. Allenthalben wird von vielen, auch selbst aktiv Betroffenen oder passiv Betroffenen (also auch Teil-Hassern, Beschimpfern und Drohern, Beschimpften, Gehassten und Bedrohten) die Verrohung der Gesellschaft durch und in ihrer Sprache beklagt oder angeprangert. Was damit gemeint ist, versteht sich im Alltag sofort…wird aber bei genauem Hinsehen kompliziert. Man sagt eben nicht öffentlich zu einer oder einem Anderen Du Arschloch, Sie Drecksfotze, Ihr Lügner etc. Das Problem liegt nicht im Wort, sondern im „Man“. Die rechtlichen Grenzen der Freiheit, sich gegenüber anderen zu äußern, sind ganz andere als die moralischen, politischen und die, die zur Lebenswelt und eben nicht zum System gehören. Das Diktat des Man, betreffend was man darf und nicht darf, sind so komplex und vielschichtig, dass sich die Richter und die politischen Kommentatoren leicht dahinter verschanzen können, das Man zieht eine unsichtbare Grenze und ist selbst nicht auffindbar. Und doch wissen wir ziemlich genau, was geht und was nicht. Woher wir diese Gewissheiten haben, ist auch nicht einfach darzustellen, aber es gibt internalisierte Regeln, deren Einhaltung den Zusammenhang von Gesellschaft ebenso garantieren wie bei anderer Gelegenheit der Regelbruch, die Tabu- und Normenverletzung. Wer wann was sagen kann und darf, sollte zwar rechtlich in einem weiten freiheitlichen Rahmen geregelt werden, aber eben unter der steten Gewissheit dieses Grundsatzes. Wann ein Konflikt virulent wird, gezeigt werden muss, und wann er so geregelt werden muss, dass er nicht akut ausbricht und zur Gewalt – oder zur irreversiblen Beschädigung von attackierten Menschen wird – ist bisweilen vorhersehbar – oft aber nicht. (Nebensatz: dazu ist es ganz gut, wenn sich Soziologie, Anthropologie, Sprachforschung etc. in die Erforschung von Konflikten gemeinsam einbringen).
Das Hinnehmen des Man ist eine Kapitulation vor der Macht derjenigen, die nicht Man sind, sondern ihre Macht als Herrschaft, als Hegemonie ausüben.
Der Widerstand dagegen muss sich oft den Vorwurf gefallen lassen, er arbeite mit den gleichen Mitteln wie die, die er angreift. Für mich muss das KEIN Vorwurf sein, richtig, auch ich denunziere, beschimpfe, drohe etc. bisweilen, aber eben nicht aus der Position der Macht heraus. Wenn die Sprache trotzdem wirkt, in dem sie das Denken und Handeln anderer aktiviert, habe ich einen politischen Zweck erreicht, den ich auch verantworten muss.
Künasts Richter haben mich abgelenkt. Wir können sie nur bestrafen, indem wir eine Justiz kritisieren, die solche Urteile ja gefördert hat, durch Ausbildung, Diskurs-Hegemonie und die Feigheit vor der Wahrheit. Die drei sind wahrscheinlich nur moralische Hohlköpfe, die Angst haben vor der Umkehr ihrer Argumentation: die Angreifer durften Frau Künast nicht so beschimpfen, weil… und dann in der Begründung die Grenze des Sagbaren benennen, ohne dass dies die Freit der Äußerung beschränkt. Das Sagendürfen der Gewalt ist ja oft keine Freiheit.
Und zurück zur Einleitung, zum Eigentlichen: Was wir wissen, müssen wir nicht zurücknehmen, nur weil es einem nicht tragfähigen Rechtssatz widerspricht. Das kann Konsequenzen haben. Auch für uns. Davon lebt die Gesellschaft und ihr Zusammenhalt: dass der Widerstand gegen ihre zurück gebliebenen Grundsätze sie immer wieder nach vorne, a jour, bringt. Das Eigentlich verflacht dieses Prinzip.
ANHANG zum Fall Künast: Tagesspiegel online 28.9.2019
Dass die Grünen-Politikerin Renate Künast Beleidigungen wie „Drecks Fotze“ hinnehmen müsse, wie das Berliner Landgericht vergangene Woche urteilte, hat längst nicht nur Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble schockiert. Die Anwälte der Kanzlei Bernhard Korn und Partner gehen noch einen Schritt weiter: Sie haben jetzt Strafanzeige gegen die verantwortlichen Richter gestellt.
Zur Begründung schreiben sie auf ihrer Webseite: „Das Urteil hat uns geradezu empört, weil der Verdacht naheliegt, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden haben. |
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[1] Adorno 1964.Ich möchte den Widerwillen gegen den Begriff der Eigentlichkeit nicht soweit in die theoretische Sphäre heben, aber vieles an Adornos Kritik schwingt hier mit und lässt einen überprüfen, was man eigentlich sagen wollte…